Handwerks News

Expertenvorschläge richtungsweisend für Steuerreform

7/23/2024

Am 12. Juli stellt die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingesetzte Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ ihren Bericht vor. Anlässlich der Maßnahmenvorschläge erklärt ZDH-Generalsekretär Schwannecke:

„Ohne zukunftsfähiges Steuersystem kein wettbewerbsfähiger Standort: Die vom Bundesministerium der Finanzen eingesetzte Expertenkommission ‚Bürgernahe Einkommensteuer‘ gibt mit ihren Vorschlägen den Rahmen für Steuerreformen vor, die wirtschaftlicher Dynamik endlich mehr Freiraum versprechen, statt sie durch Bürokratie zu fesseln. Wegweisend ist dabei der Ansatz der Kommission, das Steuerrecht wettbewerbsfähiger, verständlicher und praxisorientierter zu gestalten, indem Entlastungs- und Wachstumspotenziale durch vereinfachte Regelungen und konkrete Digitalisierungsmaßnahmen gehoben werden. Der fokussierte Blick auf die Bedürfnisse des Mittelstands sendet zudem ein wichtiges Signal für die überfällige Entlastung von Betrieben und Beschäftigten im Handwerk, die die Bundesregierung – wie auch im Rahmen des Wachstumspakets festgehalten – aufgreifen muss. Der richtige Ansatz des Bundesfinanzministeriums, Reformvorschläge durch Wissenschaft und Praxis erarbeiten zu lassen, muss daher konsequent weiterverfolgt werden: Auch bei der Priorisierung und Auswahl der umzusetzenden Vorschläge bleibt ein konsequenter Check durch die Praxis entscheidend, damit wichtige Instrumente und Ermäßigungen nicht der Gegenfinanzierung oder der rechnerischen Vereinfachung auf dem Papier zum Opfer fallen.“

Quelle: https://www.zdh.de/

Bild: ZDH – Henning Schacht


Der Goldene Meisterbrief für Hans Küppers

7/23/2024

Linnich, im Juli 2024. Rolf Ferebauer, Obermeister der „Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Innung Düren-Jülich“ und Geschäftsführerin Jessica Kuhn überreichten Kraftfahrzeugelektrikermeister Hans Küppers den Goldenen Meisterbrief.

Hans Küppers, der Gründer des Car Service Küppers, verwirklichte sich seinen Traum vom Interesse an Elektronik als Jugendlicher zum Traumberuf mit eigener ehrwürdiger Werkstatt. Seine Erfolgsgeschichte begann 1965 mit einer Ausbildung als Autoelektriker bei einem Bosch-Dienst, die er sukzessive ausbaute und mit zwei Meistertiteln untermalte. Heute ist er eine auch international bekannte Anlaufstelle für Liebhaber von Old- und Youngtimern. Mit nun 74 Jahren ist Hans Küppers immer noch täglich dort und blickt auf ein ereignisreiches Leben zurück.


Fachkräftemangel mit BGM vorbeugen

7/22/2024

Gestiegene Nachfrage, demografischer Wandel und verändertes Berufsinteresse sind nur einige der Faktoren, die den Fachkräftemangel in Deutschland – insbesondere im Handwerk – verursachen.

Um diesen Mangel zu bewältigen, sind sowohl politische als auch betriebliche Maßnahmen nötig. Eine wichtige Rolle kann dabei das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) spielen. BGM umfasst die Aktivitäten eines Unternehmens zur Förderung von Gesundheit, Zufriedenheit und Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Es bündelt verschiedene Maßnahmen unter den vier großen Säulen Arbeitsschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliches Eingliederungsmanagement und medizinische Leistungen zur Prävention: „‚BGM ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, da es die Arbeitgeberattraktivität maßgeblich erhöht. Vor allem jüngere Menschen achten nicht mehr nur auf Gehalt und Image, sondern auch auf softe Faktoren – etwa, ob sich ein Arbeitgeber um die Gesundheit seiner Belegschaft kümmert,“ erläutert Frank Klingler, Fachbereichsleiter zentrale Aufgaben Prävention bei der IKK classic. Zudem wird durch BGM die Gesundheitskompetenz der Mitarbeitenden gestärkt: „Die Mitarbeitenden lernen, wie man gesundheitsförderlich leben und arbeiten kann, können dadurch Krankheiten vorbeugen und länger im Beruf bleiben“, so Klingler. Dabei werden unter anderem Themen wie konkrete Arbeitsbelastungen (z. B. langes Sitzen oder Stehen), ungünstige ergonomische Haltungen, Geräuschfaktoren, Betriebsklima oder Bildungsmaßnahmen unter die Lupe genommen.

BGM steigert jedoch nicht nur die Arbeitgeberattraktivität und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, sondern oftmals auch die Effizienz des Betriebs: „BGM ist ein komplexer Prozess, fast schon eine Unternehmensberatung. Es werden spezielle Lösungen für jeden Betrieb entwickelt, unter anderem auch bei Arbeitsprozessen, die häufig den ganzen Betriebsablauf stören. Nach der Einführung von BGM werden ohne große Mehrbelastung für den Betriebsinhabenden viele Reibungsverluste reduziert und der Betrieb läuft schneller und besser“, so Klingler. Zunehmend gibt es auch digitale BGM-Ansätze in Betrieben. Dazu zählt auch der Einsatz von Tools wie Gesundheits-Apps, Fitness-Trackern oder einer Online-Beratung durch Ernährungscoaches. Der Vorteil ist, dass Mitarbeitende flexibel von überall zugreifen und Gesundheitsprogramme ganz auf ihre individuellen Bedürfnisse und Gesundheitsziele zugeschnitten werden können. Auch die IKK classic bietet mit einem digitalen Gesundheitstag, Online-Seminaren zu betrieblichen Themen oder verschiedenen Apps jede Menge digitaler Unterstützung.

Mehr zum Thema: ikk-classic.de/bgm

 

Quelle: IKK classic

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Feierliche Lossprechung der Maler- und Lackierer-Innung Heinsberg: 12 neue Gesellen geehrt

7/22/2024

Heinsberg, 05. Juli 2024 – Die Maler-Lackierer-Innung Heinsberg feierte heute die Lossprechung ihrer Auszubildenden, bei der 12 erfolgreiche Absolventen ihre Gesellenbriefe erhielten. In einer feierlichen Zeremonie überreichten Obermeister Ralf Vomberg, stellvertretender Obermeister Axel Bremen und stellvertretender GPA-Vorsitzender Marc Bösche die begehrten Dokumente.

In seiner kurzen Ansprache betonte Stv. Obermeister Bremen die Bedeutung der handwerklichen Ausbildung und ermutigte die neuen Gesellen, sich kontinuierlich weiterzubilden, um mit den technischen Fortschritten Schritt zu halten. „Nur durch ständige Weiterbildung können wir den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sein und unsere Handwerkskunst auf höchstem Niveau halten“, sagte Vomberg.

Der absolvierte Jahrgang blickt auf eine intensive und erfolgreiche Ausbildungszeit sowie eine bestandene Gesellenprüfung zurück. Vomberg zeigte sich stolz auf die guten Leistungen der neuen Gesellen und sprach den Ausbildungsbetrieben seinen Dank für die qualitativ hochwertige Ausbildung aus.

Ein besonderer Höhepunkt der Feier war die Auszeichnung des diesjährigen Innungsbesten, Tiwien Baskaran, Ausbildungsbetrieb Bernd Sieben Maler- und Lackierermeister, Erkelenz. Er wurde für seine Leistungen während der Gesellenprüfung geehrt.

Die Sommergesellenprüfung 2024 markiert einen wichtigen Meilenstein für die jungen Fachkräfte, die nun gut gerüstet ihre berufliche Laufbahn im Maler- und Lackierer-Handwerk beginnen können. Die Maler- und Lackierer-Innung Heinsberg gratuliert den neuen Gesellen herzlich und wünscht ihnen viel Erfolg für ihre Zukunft.


Neuzulassungen im Juni: E-Fahrzeuge weiter im Minus

7/10/2024

Die Zahl der Pkw-Neuzulassungen lag im Juni 2024 laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei 297.329 Einheiten und damit um plus 6,1 % über dem Wert des Vorjahresmonats. In den ersten sechs Monaten lag der Zuwachs bei plus 5,4 %.

Mit minus 18,1 % weiterhin rückläufig war die Zahl der rein batterieelektrisch betriebenen Pkw (BEV). Innerhalb der ersten sechs Monate lag der Rückgang bei minus 16,4 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Auch bei den Plug-in-Hybriden war im Juni mit minus 3,4 % ein leichter Rückgang zu verzeichnen, im bisherigen Jahresverlauf steht hingegen ein Zuwachs von 12,5 % gegenüber dem Vorjahr. Stärkere Zuwächse gab es im Juni bei Diesel-Pkw (plus 12,4 %) und bei Benzinern (plus 12,1 %). Auch in den ersten sechs Monaten legten beide Antriebsarten zu (Diesel plus 8,9 %, Benziner plus 7,4 %).

„Die Zuwächse bei den Pkw-Neuzulassungen werden weiterhin von Benzinern und Dieselfahrzeugen getrieben“, so ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn, Sprecher des Fabrikatshandels in Deutschland. „Die Kunden entscheiden sich mehrheitlich für diese Fahrzeuge, weil die Unsicherheit und Skepsis bezogen auf die E-Mobilität weiter anhält. Nach wie vor fehlen preiswerte E-Fahrzeuge, die frühestens im kommenden Jahr auf den Markt kommen sollen. Insofern ist zu befürchten, dass es eine Trendwende bei den BEV-Zulassungen in diesem Jahr wohl eher nicht geben wird.“

Der Gebrauchtwagenmarkt legte im Juni eine Verschnaufpause ein. Mit rund 528.000 Besitzumschreibungen lag der Wert um minus 1,5 % leicht unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wechselten rund 3,265 Mio. Pkw die Besitzer, das waren 8,6 % mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

 

Quelle: https://www.kfzgewerbe.de/

Bild: stock.adobe.com – hurricanehank


Überfälliges Signal einer Energiekostenentlastung für alle

7/12/2024

Zur Stellungnahme des Bundesrates am 5. Juli 2024 zum Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht und der Forderung, die Stromsteuer für alle Unternehmen zu senken, erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

„Mit der Forderung, die Stromsteuer für alle Betriebe und Unternehmen auf das europäische Mindestmaß zu senken, greift der Bundesrat eine zentrale Forderung des Handwerks auf. Damit bringt der Bundesrat endlich eine politische Initiative auf den Weg, um die Wirtschaft in der Breite von hohen Strom- und Energiekosten zu entlasten und damit den Wirtschaftsstandort zu stärken. Die Bundesregierung muss nun nachziehen, diesen richtigen Weg weiterverfolgen und zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um Energie bezahlbar und Betriebe wettbewerbsfähig zu halten. Überfällig ist vor allem, – wie vom Bundesrat gefordert – die vielen energieintensiven Betriebe und Gewerke des Handwerks zu entlasten, die nicht zum produzierenden Gewerbe gehören und deswegen von den Entlastungsmaßnahmen im Strompreispaket ausgeschlossen wurden. Mit der Senkung der Stromsteuer für alle Betriebe und Unternehmen sendet der Bundesrat zugleich ein wichtiges Signal für mehr Praxistauglichkeit: Denn Betriebe und Verwaltung würden dadurch nicht nur finanziell entlastet, sondern auch von aufwändigen Antragsverfahren und unnötiger Bürokratie befreit.“

Quelle: https://www.zdh.de/

Bild: ZDH – Henning Schacht


Berufsbildungsbericht: Viele Friseur-Azubis brechen Ausbildung ab

6/10/2024

Wie ist die Lage auf dem Ausbildungsmarkt? Einmal im Jahr gibt der Berufsbildungsbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) der Öffentlichkeit darüber Auskunft. Über alle Branchen hinweg gilt aktuell: Das Ausbildungsstellenangebot ist ein weiteres Mal gestiegen, die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen ging seit Jahren erstmals wieder hoch. An die Werte vor der Corona-Zeit kommen die aktuellen Werte allerdings nicht heran.

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge hat im Jahr 2023 mit drei Prozent spürbar zugenommen. Aber auch die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen ist gestiegen, bereits zum vierten Mal in Folge. Gleichzeitig blieben aber auch 2023 viele Bewerberinnen und Bewerber unversorgt. Gut drei Viertel der Absolventinnen und Absolventen werden von ihrem Ausbildungsunternehmen übernommen. Das ist der höchste Wert seit 2000.

Für die Friseurbranche besonders auffällig: Die Vertragslösungsquote liegt bei über 50,9 Prozent. Zum Vergleich: Je nach Beruf schwanken die Lösungsquoten zwischen 6,9 Prozent und 53,5 Prozent.

Warum entscheiden sich junge Menschen dafür, die Ausbildung nicht weiterzuführen? Eine Analyse des BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) zeigt: Es gibt einen Zusammenhang zwischen Vertragslösungsrisiko und erfolgten Kompromissen bei der Berufswahl. Das Risiko, eine Berufsausbildung vorzeitig abzubrechen, steigt, je weiter der Ausbildungsberuf hinsichtlich der tatsächlichen Aufgaben und von den eigenen Bestrebungen in diesem Beruf abweicht.

Zudem hängt die Entscheidung für oder gegen eine Vertragslösung damit zusammen, wie die oder der Azubi die eigene Ausbildungssituation wahrnimmt. Macht die Ausbildung keinen Spaß, schätzt er oder sie die Erfolgswahrscheinlichkeit als gering ein oder nimmt er oder sie die Ausbildung als (körperlich) belastend wahr, steigt das Risiko, die Ausbildung abzubrechen.

Hier geht’s zum vollständigen Berufsbildungsbericht des BMBF.

 

Quelle: https://www.friseurhandwerk.de/

Bild: stock.adobe.com – Pixel-Shot


Belastungen auf den Faktor Arbeit treiben Kosten

7/5/2024

Sollen die Preise für Handwerksleistungen wieder sinken, muss der Faktor Arbeit nachhaltig entlastet werden, so ZDH-Präsident Dittrich gegenüber Andreas Hoenig (dpa). Das schaffe auch wieder Spielraum für Investitionen.

„Auch im Handwerk gibt es eine sichtbare Sorge, dass es schleichend abwärtsgeht: Die Auftragsbestände nehmen ab. Und die Kosten steigen, die Löhne steigen, die Umsätze sinken leicht. Das zeigt doch: Auf einem Wachstumspfad sind wir aktuell nun wirklich nicht unterwegs. Es fehlt Verlässlichkeit bei den politischen Entscheidungen und es fehlt Planungssicherheit: Das hält sehr viele Handwerksbetriebe von Investitionen zurück. Dabei werden genau private Investitionen in großem Umfang gebraucht, um die Konjunktur wieder in Gang zu bringen.“

Verbraucher müssen sich auf höhere Preise für Handwerksleistungen einstellen. „Ich verstehe, dass es Leute gibt, die sich fragen: ‚Warum sind Handwerker so teuer?‘ Diese Sorge teilen wir als Handwerk, denn wir sind ja auf Kunden angewiesen, die sich unsere Dienstleistungen und Produkte leisten können. Wenn die Kosten unerschwinglich werden, besteht die Gefahr, dass Angebote verschwinden oder aber verstärkt in die Schwarzarbeit ausgewichen wird. Das ist weder im Sinne des Handwerks noch der Gesellschaft. Wo wir diese drohende Entwicklung teils schon sehen, ist bei den Friseuren. Die Herausforderungen für die lohnintensiven Wirtschaftsbereiche sind vor allem wegen der steigenden Sozialabgaben nach wie vor groß. Das Handwerk ist hier besonders benachteiligt. Es ist entscheidend, dass der Faktor Arbeit entlastet wird.“

Quelle: https://www.zdh.de/

Bild: ZDH – Sascha Schneider


100 Jahre H. Vohsen GmbH

7/5/2024

Dachdeckerbetrieb in Euskirchen feierte am 29. Juni 2024 ihr 100-jähriges Bestehen mit Kunden, Partnern, Familie und Freunden und den Mitarbeitern auf dem eigenen Betriebsgelände bei bestem Wetter und guter Laune.

 

Es ist ein besonderes Jahr für die Familie Schindler und für die drei Gebrüder Vohsen, die gemeinsam zu dem besonderen Anlass – 100 Jahre H. Vohsen GmbH – eingeladen haben und ihre Freude über die gelungene Feier mit bis zu 250 Gästen teilten.

Familie Schindler hat am 01.01.2020 die inzwischen 4. Generation des in Euskirchen beheimateten Dachdeckerbetriebs eingeleitet. Das ging aber nur, weil Hans Vohsen den Betrieb 1924 gründete und seinen Sohn Hans 1938 mit in die Firma aufnahm. Dieser wiederum absolvierte 1954 seine Meisterprüfung und übergab seinen drei Söhnen Hanns, Bert und Lutz den Betrieb. Diese führten ihn durch gute und schlechte Zeiten und entschieden sich dann, ihrem langjährigen Mitarbeiter Dirk Schindler den Familienbetrieb vertrauensvoll zu übergeben. So ist Tradition auf modernes Handwerk getroffen und steht für Beständigkeit, Kontinuität, Zufriedenheit und Vertrauen, so der Obermeister der Dachdeckerinnung für den Kreis Euskirchen Herbert Poyck und die Geschäftsführerin Jessica Kuhn. Wir wünschen der Familie Schindler und Vohsen weiterhin viel Spaß und Erfolg für die nächsten Jahrzehnte.

Unser Foto zeigt v.l.n.r. Obermeister der Dachdeckerinnung für den Kreis Euskirchen Herbert Poyck, Marcel Schindler, Ruth Schindler, Dirk Schindler, Bert Vohsen, Lutz Vohsen, Hanns Vohsen


Steuerermäßigung für energetische Sanierung (§ 35c EStG) bei Ratenzahlung

6/10/2024
Für eine energetische Sanierung bei Gebäuden kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Anspruch genommen werden. Gilt das auch bei Ratenzahlung?

Grundsätzlich müssen die Gebäude selbst bewohnt werden und dürfen nicht älter als zehn Jahre sein.

Gefördert werden über § 35c EStG Maßnahmen, wie
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken,
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Erneuerung der Heizung,
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungen, wenn sie älter als zwei Jahre sind.
Voraussetzungen

Der Steuerpflichtige muss eine Rechnung (in deutscher Sprache) erhalten, die die Objektadresse, die förderfähigen Maßnahmen sowie die Arbeiten des Fachunternehmens angibt. Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des ausführenden Unternehmens überwiesen werden.

  • Ist die Sanierung abgeschlossen, beträgt die Steuerermäßigung
  • in diesem Kalenderjahr und im Folgejahr
  • jeweils 7 % der Aufwendungen (höchstens aber je 14 000 Euro)
  • und im übernächsten Kalenderjahr 6 % der Aufwendungen (bzw. max. 12 000 Euro).
Streitfall bei Ratenzahlung

Über die Steuerermäßigung bei Ratenzahlung hatte das Finanzgericht (FG) München zu entscheiden. Die Vertragsparteien hatten vereinbart, dass die 8.118 Euro Rechnungsbetrag für einen neuen Heizungskessel ab März 2021 monatlich mit 200 Euro bezahlt werden sollte (=2 000 Euro für 2021). In der ESt-Erklärung machte der Kunde für 2021 eine Steuerermäßigung mit 7 % von 8.118 Euro geltend. Das Finanzamt lehnte diese ab, weil die Maßnahme abgeschlossen sein müsse, die Rechnung gestellt und der komplette Rechnungsbetrag überwiesen worden sei. Durch die Ratenzahlung sei der Werklohn aber erst 2024 ausgeglichen, in dem Jahr könne dann auch erst die Steuerermäßigung beansprucht werden. Das FG München bestätigte diese Sicht: Bei einer Ratenzahlung handele es sich nur um 2.000 Euro Teilleistung zum Zweck eines größeren finanziellen Spielraums (allein im Interesse des Kunden). Auch sei keine Umwandlung des Kaufpreises in ein Darlehen erkennbar. Eine abgeschlossene Maßnahme und die vollständige Zahlung seien Grundvoraussetzung für § 35c EStG.

Trotzdem bleibt diese Beurteilung bei Praktikern umstritten, teilweise begründen sie Teilzahlungen mit dem Abflussprinzip, sodass die Steuerermäßigung auch auf einen gezahlten Teilbetrag gewährt werden könnte.

Gegen die Entscheidung wurde Revision beim BFH eingelegt und die endgültige Entscheidung offen. Bis dahin wären Darlehensvereinbarungen evtl. eine Alternative, weil man dann vom Abflussprinzip ausgehen und annehmen kann, dass ein Darlehen auch im Interesse des Unternehmens liegt (andernfalls würde er nicht beauftragt).

(FG München, Urteil vom 08.12.2023, Az. 8 K 1534/23, Revision beim BFH: Az. IX R 31/23; BMF-Schreiben vom 14.1.2021, Az. IV C 1 – S 2296-c/20/10004 :006)

 

Quelle: https://www.farbe.de/

Bild: stock.adobe.com – Wasan



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