Geldwerte
Vorteile
Kreishandwerkerschaft Duisburg und Innung: Ihre verlässlichen Partner vor Ort
Als Innungsmitglied haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihre Interessen von Ihrer Kreishandwerkerschaft und Innung vertreten werden.
Wir wollen Ihr erster Ansprechpartner sein in allen betrieblichen, rechtlichen und technischen Angelegenheiten! In diesem Zusammenhang unterstützen wir Innungsmitglieder in folgenden Bereichen:
IM RECHTLICHEN BEREICH
Beratung in allen Rechtsgebieten mit betrieblichen Zusammenhängen (z.B. Kauf- und Werkvertragsrecht, Miet- und Pachtvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, etc.).
Wir werden für Sie im Inkassobereich tätig.
Kostenlose Prozessvertretung durch die Vertragsanwälte der Innung vor den Arbeits- und Sozialgerichten in den Instanzen.
Im betrieblichen Bereich
Wir stellen Ihnen kostenlose Musterverträge und Formulare zur Verfügung.
Bei der Formulierung von wichtigen Schreiben, Abmahnungen, Kündigungen etc. unterstützen wir Sie.
Im Bereich der Interessenvertretung
Die Innung achtet darauf, dass „sauber“ geworben wird. Wettbewerbsverstöße werden abgemahnt.
Die Innung verfolgt und bekämpft gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Duisburg Schwarzarbeit.
Die Innung unterhält und pflegt die Kontakte zu Behörden und Ämtern, Krankenkassen, Geldinstituten, Versicherungen, zu der Agentur für Arbeit, zu den Berufsgenossenschaften sowie zu Kammern und Verbänden.
Die Innung vermittelt bei Streitigkeiten. Beschwerden von Verbrauchern können unbürokratisch gütlich beigelegt werden.
Über die Innung sind Sie auch den Fachverbänden angeschlossen!
Im Bereich div. Rahmenverträge
Alle Innungsmitglieder erhalten die „Unternehmerkarte HANDWERK“, die speziell für Innungsmitglieder zahlreiche finanzielle Vorteile bereithält, wie z.B. Sonderkonditionen beim Autokauf und für den Mobilfunk, Vorteilskonditionen bei Versicherungen und Energieanbietern sowie exklusive Rabatte beim Tanken.
Ein Mietberufsbekleidungsdienst räumt Innungsmitgliedern speziell einen Nachlass ein.
Die Berufsgenossenschaft fordert arbeitsmedizinische Untersuchungen. Die Innung arbeitet mit einem Arbeitsmediziner zusammen, der diese betriebliche Verpflichtung kostengünstig erfüllt.
Die Betriebe müssen sicherheitstechnisch betreut werden, daher stellt die Innung Sicherheitsfachkräfte zur Verfügung.
Im Bereich der Informationen
Über Rundschreiben sowie E-Mails der Innung und der Kreishandwerkerschaft werden die Innungsmitglieder über alle Änderungen und Neuigkeiten in rechtlichen, wirtschaftlichen, steuerlichen sowie weiteren Themen informiert.
Allen Innungsmitgliedern geht das Handwerksmagazin der Kreishandwerkerschaft Duisburg – das „Duisburger Handwerk“ – kostenlos zu. Auch hierüber werden interessante und aktuelle Informationen weitergebeben, die auch speziell Duisburger Handwerksbetriebe betreffen.
Im Versicherungswesen
Über das Versorgungswerk der Kreishandwerkerschaft besteht die Möglichkeit, sich über sämtliche Versicherungsmöglichkeiten zu informieren und auch abzusichern, etwa im Kfz-, Haftpflicht-, Unfallversicherungsbereich u.a.
Spezielle Beratung und verlässliche Angebote erfolgen im Bereich der Altersvorsorge, sowohl für die Mitarbeiter als auch für den Betriebsinhaber persönlich.
Die Krankenversicherung ist ein wichtiger und spezieller Bereich. Die Innung kooperiert hier mit derjenigen Krankenversicherung mit einer sowohl sehr guten als auch kostengünstigen Absicherung für Ihre Mitarbeiter und Sie.
Im Bereich Ausbildung
Als Innungsmitglied werden Sie durch die Rundschreiben und Rundmails der Innung bzw. Kreishandwerkerschaft immer auf den neuesten Stand hinsichtlich Neuerungen in Ausbildungs-ordnungen oder Tarifverträgen gebracht.
Die Innung ist ermächtigt, die überbetrieblichen Unterweisungen während der Ausbildung durchzuführen, die eine Intensivierung und Vertiefung der Ausbildungsinhalte sicherstellt. Als Innungsmitglied erhalten Sie attraktive Zuschüsse zu den überbetrieblichen Lehrgangskosten für Ihre Auszubildenden.
Ebenso erhalten Innungsmitglieder exklusiv Nachlässe bei den Gebühren für die Gesellenprüfungen Teil I und Teil II bzw. Zwischen- und Gesellenprüfungen sowie beim Erwerb der Ausbildungsnachweise und Prüfungsmappen.
Bei der Nachwuchswerbung haben Innungsmitglieder klare Vorteile: je nach Gewerk werden Sie von interessierten Ausbildungsplatz- oder Arbeitssuchenden schneller gefunden und darüber hinaus erhalten Sie Zugang zu kostenfreien Werbemitteln und -tools, wie z.B. Flyer, Broschüren, Roll-Ups und Videos.