Warum Sie Innungsmitglied werden sollten

Geldwerte
Vorteile

Kreishandwerkerschaft Duisburg und Innung: Ihre verlässlichen Partner vor Ort

Als Innungsmitglied haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihre Interessen von Ihrer Kreishandwerkerschaft und Innung vertreten werden.

Wir wollen Ihr erster Ansprechpartner sein in allen betrieblichen, rechtlichen und technischen Angelegenheiten! In diesem Zusammenhang unterstützen wir Innungsmitglieder in folgenden Bereichen:

IM RECHTLICHEN BEREICH

Beratung in allen Rechtsgebieten mit betrieblichen Zusammenhängen (z.B. Kauf- und Werkvertragsrecht, Miet- und Pachtvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, etc.).

Wir werden für Sie im Inkassobereich tätig.

Kostenlose Prozessvertretung durch die Vertragsanwälte der Innung vor den Arbeits- und Sozialgerichten in den Instanzen.

Im betrieblichen Bereich

Wir stellen Sie Ihnen kostenlose Musterverträge und Formulare zur Verfügung.

Bei der Formulierung von wichtigen Schreiben, Abmahnungen, Kündigungen etc. unterstützen wir Sie.

Im Bereich der Interessenvertretung

Die Innung achtet darauf, dass „sauber“ geworben wird. Wettbewerbsverstöße werden abgemahnt.

Die Innung verfolgt und bekämpft gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Duisburg Schwarzarbeit.

Die Innung unterhält und pflegt die Kontakte zu Behörden und Ämtern, Krankenkassen, Geldinstituten, Versicherungen, zu der Agentur für Arbeit, zu den Berufsgenossenschaften sowie zu Kammern und Verbänden.

Die Innung vermittelt bei Streitigkeiten. Beschwerden von Verbrauchern können unbürokratisch gütlich beigelegtwerden.

Über die Innung sind Sie auch den Fachverbänden angeschlossen!

Im Bereich div. Rahmenverträge

Alle Innungsmitglieder erhalten die „Unternehmerkarte HANDWERK“, die speziell für Innungsmitglieder zahlreiche finanzielle Vorteile anführt, etwa in den Bereichen Energie, Tanken, Telefonieren, Autokauf, Versicherungen oder auch Urlaub und Reise, u. v. m.

Ein Mietberufsbekleidungsdienst räumt Innungsmitgliedern speziell einen Nachlass ein.

Die Berufsgenossenschaft fordert arbeitsmedizinische Untersuchungen. Die Innung arbeitet mit einem Arbeitsmediziner zusammen, der diese betriebliche Verpflichtung preiswert erfüllt.

Die Betriebe müssen sicherheitstechnisch betreut werden, die Innung stellt Sicherheitsfachkräfte zur Verfügung.

Im Bereich der Informationen

Über Rundschreiben sowie E-Mails der Innung und der Kreishandwerkerschaft werden die Innungsmitglieder über viele Änderungen in rechtlichen, wirtschaftlichen und, steuerlichen und sonstigen Gebieten informiert.

Allen Innungsmitgliedern geht das Mitteilungsblatt der Kreishandwerkerschaft Duisburg – das „Duisburger Handwerk“ – kostenlos zu. Auch hierüber werden interessante und aktuelle Informationen weitergebeben.

Im Versicherungswesen

Über das Versorgungswerk der Kreishandwerkerschaft besteht die Möglichkeit sich über sämtliche Versicherungsmöglichkeiten zu informieren und auch abzusichern, etwa im Kfz-, Haftpflicht-, Unfallversicherungsbereich u.a.

Spezielle Beratung und verlässliche Angebote erfolgen im Bereich der Altersvorsorge, ob das nun für die Mitarbeiter oder den Chef persönlich gilt.

Die Krankenversicherung ist ein spezielles Thema, auch hier kooperiert die Innung mit der Krankenversicherung, die eine preiswerte und gute Absicherung ermöglicht.


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