Am 21. November hat das Plenum des Europaparlaments den Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag zum Recht auf Reparatur angenommen und das Mandat für Trilogverhandlungen erteilt. Zum Abstimmungsergebnis erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
„Das neue Recht auf Reparatur für bestimmte Warengruppen kann nur dann eine Erfolgsgeschichte werden, wenn Handwerksbetriebe ihre Reparaturtätigkeit weiter ausbauen können.
Dafür bedarf es nicht nur ausreichender Fachkräfte, sondern Hersteller müssen auch dazu verpflichtet werden, Ersatzteile und Reparaturinformationen zu fairen Preisen bereitzustellen. Das hat das Europäische Parlament richtig erkannt.
Besonders positiv ist, dass das neue Europäische Formular für Reparaturinformationen komplett freiwillig sein soll. Allerdings hätte man auf ein solches Formular besser gänzlich verzichtet, weil es keinen echten Mehrwert bietet und mit der Vertragspraxis von Reparaturbetrieben nicht vereinbar ist.
In den anstehenden Trilogverhandlungen gilt es nun sicherzustellen, dass die Gewährleistungsfristen nach einer Reparatur nicht unverhältnismäßig verlängert werden. Gleichfalls dürfen parallele Ansprüche von Kundinnen und Kunden gegenüber Verkäufern und Herstellern nicht dazu führen, dass Handwerkerinnen und Handwerker für fremde Reparaturen haften müssen.“
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Bild: ZDH/Henning Schacht